Arbeitsrecht für Medizinisches Personal

Arzpraxen oder Krankenhäuser wollen sich nicht immer auf das Arbeitsamt bei offenen Stellen verlassen und beginnen die eigene Suche nach geeignetem Personal. Unsere Gesellschaft ist mit vielen Rechtsvorschriften übersäht, vor allem was das Arbeitsrecht angeht. Bei Stellenausschreibungen sind deshalb viele Faktoren zu berücksichtigen.

Die Stellenausschreibung hat die Vorgaben des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes zu berücksichtigen und damit diskriminierungsfrei zu erfolgen. Das Anti-Diskriminierungsgesetz verbietet jede Benachteiligung von Personengruppe auf Aufgrund vom Alter, Geschlecht, Religion, von der Weltansicht und von ethnischer Herkunft. Dieses Verbot gilt sowohl für die Auswahl-und die Einstellungsbedingungen als auch
für die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts.

Bei Verstoßen drohen Arbeitgeber Klagen der Benachteiligten, allerdings muss der- oder diejenige, der oder die sich benachteiligt oder diskriminiert fühlt, Beweise vorlegen.

Komplizierter wird es bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber. Bei der Formulierung von Arbeitsverträgen ist es ratsam, alle Arbeitsverträge von erfahrenen Anwälten für Arbeitsrecht gestalten zu lassen, damit im Kündigungsfall, keine Formfehler passieren können. Kündigungen sind in der Regel kompliziert, insbesondere bei größeren Betrieben, in denen Betriebsräte Mitsprache-Rechte haben. Hier hilft es immer auf das arbeitsrechtsspezialisierte Anwälte zu konsultieren.

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Rechtsanwälte Dr. Breuer
Proskauerstr. 31,
10247 Berlin
Tel. 030-42010823

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