Wann bin ich nach einem Unfall versichert?

Wann sind Arbeitnehmer versichert? Verletzt sich ein Arbeitnehmer auf dem Weg zum Mittagessen, ist dieser versichert. Anders verhält sich es, wenn der Arbeitnehmer diesen Weg wegen einer privaten Angelegenheit unterbricht. Im Zweifelsfall muss der Arbeitnehmer beweisen, dass er zum Zeitpunkt der Unfalls auf dem Weg zu seinem Mittagessen gewesen war.

Ein Richter des Hessischen Landesgerichts entschied das so.

Im entschiedenen Fall stürzte eine 52-jährige Sekretärin in der Mittagspause auf einer Treppe und zog sich eine Halsmarkquetschung zu. Die Berufsgenossenschaft (BG) lehnte eine Entschädigung mit der Begründung ab, dass sich die Frau zum Unfallzeitpunkt auf dem Weg zu einer Reinigung befunden habe, um dort Kleidungsstücke abzuholen. Dies ergab sich aus den Angaben der Verletzten gegenüber einer Mitarbeiterin der BG wenige Tage nach dem Unfall.

Wann kommt ein Anwalt für Verkehrsrecht in Frage?

Der Hauptzweck war nicht das Mittagessen sondern eine andere Tätigkeit, das laut dem Richter war nicht das Ausüben einer Tätigkeit, die versichert war.  Die Arbeitnehmerin ist auf einer Treppe eine Schnellrestaurants ausgerütscht und hatte sich

Nach der Vernehmung mehrerer Zeugen verneinte das LSG eine versicherte Tätigkeit. Es war, so die Richter, nach Würdigung der erhobenen Beweise nicht zweifelsfrei feststellbar, dass die Sekretärin sich mit dem Ziel der Nahrungsaufnahme in dem Fast-Food-Restaurant auf die Treppe begeben hatte. Die Beweislast für ihre Motivation trägt die Arbeitnehmerin.

 Rechtsanwälte Dr. Breuer
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